EU AI Act ab August 2026: Was Sie bei Chatbot & KI jetzt kennzeichnen müssen
Ab dem 2. August 2026 gelten die KI-Transparenzpflichten EU-weit. Was das für Mittelständler mit Website-Chatbot oder KI-Inhalten bedeutet – und wie Sie es pragmatisch umsetzen.
Viele Mittelständler setzen längst KI ein – einen Chatbot auf der Website, KI-generierte Texte im Blog, ein aufgehübschtes KI-Bild im Header. Was die wenigsten auf dem Schirm haben: Ab dem 2. August 2026 gelten dafür EU-weit verbindliche Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Wer sie ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder.
Die gute Nachricht: Die Pflichten, die fast jeden betreffen, sind überschaubar und mit überschaubarem Aufwand umsetzbar. Dieser Beitrag erklärt, was konkret gilt, für wen – und was Sie auf Ihrer Website jetzt tun sollten.
Was am 2. August 2026 in Kraft tritt
Der EU AI Act ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten, wird aber stufenweise wirksam. Die für die Breite des Mittelstands relevanten Transparenzpflichten (Artikel 50) werden ab dem 2. August 2026 in allen 27 Mitgliedstaaten anwendbar. Ab diesem Datum müssen bestimmte KI-Einsätze klar gekennzeichnet sein.
Die drei Pflichten, die fast jeden betreffen
Für die meisten Unternehmen laufen die neuen Regeln auf drei einfache Grundsätze hinaus:
- Chatbots als KI ausweisen. Wenn ein System direkt mit Menschen kommuniziert (Chatbot, virtueller Assistent, automatisierte Telefonansage), müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen – nicht mit einem Menschen.
- KI-Inhalte kennzeichnen. Künstlich erzeugte oder bearbeitete Texte, Bilder und Audio müssen als solche erkennbar und maschinenlesbar markiert sein.
- Deepfakes markieren. Realistisch wirkende, aber künstlich erzeugte Inhalte von Personen oder Ereignissen müssen klar als künstlich gekennzeichnet werden.
Gilt das auch für mein kleines Unternehmen?
Ja. Artikel 50 enthält keine generelle Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Wer einen KI-Chatbot einsetzt oder KI-Inhalte veröffentlicht, ist in der Pflicht – unabhängig von der Firmengröße. Je nach Rolle in der KI-Wertschöpfungskette gibt es zwar unterstützende Maßnahmen und teils leichtere Auflagen, aber die grundlegende Transparenz gilt für alle.
Was das konkret für Ihre Website heißt
In der Praxis ist das kein Hexenwerk:
- Der Website-Chatbot bekommt einen klaren Hinweis, etwa „Sie chatten mit einem KI-Assistenten".
- KI-generierte Bilder und Texte werden gekennzeichnet – sichtbar für Menschen und, wo nötig, maschinenlesbar.
- Intern schaffen Sie Klarheit, wo überall KI im Einsatz ist, damit nichts übersehen wird.
Das lässt sich sauber in bestehende Seiten einbauen, ohne das Design zu verschandeln – im Gegenteil, ein ehrlicher KI-Hinweis schafft Vertrauen.
Strafen – und warum Sie trotzdem nicht in Panik verfallen müssen
Für schwere Verstöße gegen den AI Act sind Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen – je nachdem, was höher ist. Das klingt drastisch, betrifft in dieser Höhe aber die gravierenden Fälle. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind dagegen vergleichsweise einfach zu erfüllen. Wer sie sauber umsetzt, ist auf der sicheren Seite und signalisiert seinen Kunden zugleich einen verantwortungsvollen Umgang mit KI.
KI sinnvoll und konform einsetzen
Kennzeichnungspflicht heißt nicht „lieber keine KI". Im Gegenteil: KI nimmt im Mittelstand schon heute echte Arbeit ab – von der Vorqualifizierung von Anfragen bis zur Automatisierung wiederkehrender Abläufe. Welche Anwendungsfälle sich lohnen, zeigen wir in KI im Mittelstand. Wir integrieren KI von Anfang an mit der nötigen Kennzeichnung – sauber, datensparsam und konform (siehe KI-Lösungen).
Fazit
Der Stichtag 2. August 2026 ist nah. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, sollte jetzt prüfen, wo überall KI im Spiel ist, und die nötigen Hinweise ergänzen. Der Aufwand ist gering, das Risiko bei Nichtstun nicht – und Transparenz zahlt am Ende auf Ihr Vertrauen ein.
Kurz beantwortet.
Ab wann gilt der EU AI Act für Chatbots?
Die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50) sind ab dem 2. August 2026 EU-weit anwendbar. Ab diesem Datum müssen Chatbots und andere direkt mit Menschen interagierende KI-Systeme als KI erkennbar sein.
Muss ich meinen Website-Chatbot als KI kennzeichnen?
Ja. Sobald ein Chatbot oder Assistent direkt mit Menschen kommuniziert, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Ein klarer Hinweis wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten" genügt in der Regel.
Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 enthalten keine generelle Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Wer KI einsetzt oder KI-Inhalte veröffentlicht, ist in der Pflicht – je nach Rolle gibt es aber teils leichtere Auflagen und Unterstützung.
Wie hoch sind die Strafen beim EU AI Act?
Für schwere Verstöße sieht der AI Act Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Transparenzpflichten selbst sind jedoch mit geringem Aufwand erfüllbar.