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EU AI Act: Was Sie seit dem 2. August 2026 bei Chatbot und KI kennzeichnen müssen

Seit dem 2. August 2026 gelten die KI-Transparenzpflichten EU-weit. Welche drei Pflichten fast jeden Mittelständler treffen, was bei Verstößen wirklich droht – und warum die kursierende Bußgeldzahl für KMU falsch ist.

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EU AI Act: Was Sie seit dem 2. August 2026 bei Chatbot und KI kennzeichnen müssen

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Artikel 50) in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar. Wer einen Chatbot auf der Website betreibt, KI-generierte Texte veröffentlicht oder KI-Bilder einsetzt, muss das ab sofort kenntlich machen. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht.

Die gute Nachricht: Für den typischen Mittelständler sind es drei Pflichten, und alle drei sind an einem Nachmittag umgesetzt. Dieser Beitrag zeigt, welche das sind, was tatsächlich droht, und was Sie heute auf Ihrer Website prüfen sollten.

Wo wir im Zeitplan stehen

Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird gestaffelt wirksam. Für die Breite der Wirtschaft ist die jetzt erreichte Stufe die relevante.

Zeitstrahl der EU-KI-Verordnung: Inkrafttreten am 1. August 2024, Verbote und KI-Kompetenz ab 2. Februar 2025, Basismodelle und Sanktionen ab 2. August 2025, Transparenzpflichten nach Artikel 50 ab 2. August 2026, Hochrisiko in Produkten ab 2. August 2027
Fristen nach Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt außerdem Artikel 4: Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die damit befassten Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das ist keine Zertifizierungspflicht, sondern eine Sorgfaltspflicht. Eine dokumentierte Einweisung genügt in aller Regel.

Die drei Pflichten, die fast jeden betreffen

1. Chatbots als KI ausweisen

Sobald ein System direkt mit Menschen kommuniziert, müssen diese erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen. Das gilt für den Website-Chat ebenso wie für einen Sprachassistenten am Telefon. Ein Satz genügt: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten." Der Hinweis muss beim ersten Kontakt sichtbar sein, nicht erst im Impressum.

Ausgenommen ist der Fall, in dem es für einen verständigen Menschen ohnehin offensichtlich ist. Auf diese Ausnahme sollten Sie sich nicht verlassen: Moderne Chatbots sind gerade deshalb gut, weil sie eben nicht mehr offensichtlich sind.

2. KI-erzeugte Inhalte kennzeichnen

Künstlich erzeugte oder wesentlich veränderte Texte, Bilder, Audio und Video müssen als solche erkennbar sein. Anbieter müssen die Inhalte zusätzlich maschinenlesbar markieren, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Für Sie als Anwender heißt das vor allem: Wo KI im Spiel war, gehört ein Hinweis hin.

Nicht gemeint sind übliche Bearbeitungsschritte, die den Inhalt nicht wesentlich verändern. Ein zugeschnittenes oder farbkorrigiertes Foto bleibt ein Foto.

3. Deepfakes klar markieren

Realistisch wirkende, aber künstlich erzeugte Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen müssen unmissverständlich als künstlich ausgewiesen werden. Das ist die strengste der drei Pflichten und im Mittelstand der seltenste Fall.

Was das für Ihre Website konkret heißt

Was Sie einsetzenPflichtUmsetzung
Chatbot oder KI-AssistentJaHinweis beim ersten Kontakt
KI-generierte ArtikelbilderJaHinweis an der Bildunterschrift
Mit KI vorbereitete, redaktionell überarbeitete TexteEinzelfallHinweis, wenn der Text im Kern maschinell ist
KI im Hintergrund, ohne Ausgabe an KundenNeinArt. 50 zielt auf Interaktion und Inhalte
Bildbearbeitung ohne inhaltliche ÄnderungNeinkeine wesentliche Veränderung

Ein ehrlicher KI-Hinweis verschandelt kein Design. In der Praxis ist er ein Vertrauenssignal: Er sagt Ihren Besuchern, dass Sie wissen, was auf Ihrer Seite passiert.

Was tatsächlich droht

Bei den Bußgeldern kursiert eine Zahl, die für den Mittelstand irreführend ist. Artikel 99 Absatz 4 nennt für Verstöße gegen Artikel 50 bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups dreht Absatz 6 diese Regel jedoch um: Dort gilt der jeweils niedrigere der beiden Werte.

Für einen Betrieb mit zehn Millionen Euro Jahresumsatz liegt die Obergrenze damit bei 300.000 Euro, nicht bei 15 Millionen. Das ist immer noch viel Geld für einen fehlenden Satz im Chatfenster, aber es ist eine andere Größenordnung als die Zahl, die in vielen Beiträgen steht.

Wer in Deutschland kontrolliert

Die nationale Aufsicht bündelt Deutschland bei der Bundesnetzagentur. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, das die Zuständigkeiten und das Bußgeldverfahren regelt, hat der Bundestag im Juni 2026 beschlossen. Dort entsteht auch eine Koordinierungs- und Kompetenzstelle, an die sich Unternehmen wenden können.

Gilt das auch für mein kleines Unternehmen?

Ja. Artikel 50 enthält keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, wo Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen ausgenommen sind, hängt die Pflicht hier allein daran, ob Sie ein betroffenes KI-System einsetzen. Erleichterungen gibt es bei der Höhe der Bußgelder und bei den Unterstützungsangeboten, nicht bei der Pflicht selbst.

Ihre Prüfliste für heute

  1. Listen Sie auf, wo auf Ihrer Website und in Ihren Kanälen KI im Spiel ist. Chat, Bilder, Texte, Telefon, Newsletter.
  2. Ergänzen Sie beim Chatbot einen Hinweis, der vor der ersten Nachricht sichtbar ist.
  3. Kennzeichnen Sie KI-erzeugte Bilder an der Bildunterschrift.
  4. Klären Sie intern, wer welche KI-Werkzeuge nutzt, und halten Sie eine kurze Einweisung fest. Das erfüllt zugleich Artikel 4.
  5. Notieren Sie das Ergebnis mit Datum. Im Zweifel zählt, dass Sie geprüft haben.

Kennzeichnen heißt nicht verzichten

Die Transparenzpflicht ist kein Argument gegen KI. Sie nimmt im Mittelstand längst echte Arbeit ab, von der Vorqualifizierung von Anfragen bis zur Automatisierung wiederkehrender Abläufe. Welche Anwendungsfälle sich lohnen, steht in KI im Mittelstand. Wir bauen KI von Anfang an mit der nötigen Kennzeichnung ein, datensparsam und auf Wunsch mit Modellen, die Deutschland nicht verlassen. Siehe KI-Lösungen.

Rechtsstand: 2. August 2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 4, 50, 99 und 113. Nationale Umsetzung: KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, vom Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ab wann gilt der EU AI Act für Chatbots?

Seit dem 2. August 2026. Ab diesem Datum sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 EU-weit unmittelbar anwendbar: Wer mit einem Chatbot oder Sprachassistenten kommuniziert, muss erkennen können, dass er mit einer KI spricht.

Muss ich meinen Website-Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja. Sobald ein Chatbot oder Assistent direkt mit Menschen kommuniziert, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Ein klarer Hinweis wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten" genügt in der Regel.

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 enthalten keine generelle Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Wer KI einsetzt oder KI-Inhalte veröffentlicht, ist in der Pflicht – je nach Rolle gibt es aber teils leichtere Auflagen und Unterstützung.

Wie hoch sind die Strafen beim EU AI Act?

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten nennt Artikel 99 Absatz 4 bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt nach Absatz 6 jedoch der jeweils niedrigere Wert. Bei 10 Mio. Euro Umsatz liegt die Obergrenze damit bei 300.000 Euro, nicht bei 15 Millionen.